10-Punkte-Plan Corona

10-Punkte-Plan für den Betrieb der Ferienwohnungen in Corona Zeiten


Um Ihnen bald einen sicheren und unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen, hat BayVista einen 10-Punkte-Plan zum Betrieb der Ferienwohnungen erstellt. Diese Maßnahmen entsprechen den höchsten Hygienestandards in Bezug auf Covid-19. Der Plan umfasst neben Organisation, Kapazitätsplanung und Hygienemaßnahmen auch Schulungen der MitarbeiterInnen vor Ort. Mit unserem Gesundheits- und Sicherheitsmanagement können wir Ihnen den größtmöglichen Schutz vor Infektionen in unseren Ferienwohnungen bieten.


Grundsätzliches


Unabhängig von den nachfolgenden Ausführungen gelten alle behördlichen Verfügungen und Auflagen in den jeweils gültigen Fassungen.


Vom Besuch sind ausgeschlossen sind

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere


Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren, dürfen die Gemeinschaftsräume nicht mehr betreten, müssen so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden und müssen sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.


Sollten behördliche Verfügungen die Möglichkeit eröffnen z.B. nach einer Immunisierung, einer Impfung, bei Vorliegen eines aktuellen und gültigen negativem Tests von restriktiven Regelungen des Hauses abzuweichen, so ist dies im Rahmen der behördlichen Auflagen möglich.


1. Ckeck-in und Check-out


Der Check-In und Check-out erfolgen soweit möglich kontaktlos. Gäste können über die Website oder über Ihr Smartphone online ein- und auschecken.

Die Schlüsselübergabe sowie die nötige Unterschrift zur Gästeregistrierung erfolgt durch eine Glasscheibe abgetrennten Check-In.

Gäste werden angehalten einen eigenen Stift zu nutzen. BayVista stellt Gästen bei Bedarf entweder neue Stifte zur Verfügung oder desinfiziert Stifte vor und nach Herausgabe an den Gast.


2. Testung Übernachtungsgäste


Derzeit muss kein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorgelegt werden.


3. Abstand & Maskenpflicht


Mögliche Kontaktpunkte zwischen Gästen und MitarbeiterInnen werden auf das Minimum reduziert.


In den öffentlichen Bereichen wie im Aufenthaltsraum, auf den Korridoren oder dem Fitness-Raum besteht die Verpflichtung, untereinander einen Abstand von 1,5 bis zwei Metern einzuhalten.


Die öffentlichen Bereiche sind großzügig und sehr gut einsehbar. Bei Belegung von Räumen oder Gängen ist vor dem Betreten kurz abzuwarten bis der Bereich wieder frei ist.


In allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen eine Mund-Nasen Schutz-Maske zu tragen.


Auf die Husten- und Niesetikette muss weiterhin geachtet werden.


4. Flächen- und Handhygiene


Desinfektionsspender stehen an allen zentralen Stellen zur Verfügung. MitarbeiterInnen und Gäste werden angehalten diese zu nutzen, insbesondere vor und nach Berührung von Kontaktflächen.


In den Gemeinschafträumen stehen Flächendesinfektionsmittel (Sprühflaschen) und Einmaltücher bereit. Nutzer sind verpflichtet bei Nutzung von Gemeinschafträumen Kontaktflächen vor und nach Nutzung zu reinigen und zu desinfizieren. Zusätzlich findet eine regelmäßige Reinigung gemäß Reinigungsplan statt.


5. Aufenthaltsräume (innen und außen)


Die Räume sind nur zur Nutzung geöffnet, sofern dies die behördlichen Auflagen zulassen.


Abhängig von behördlichen Auflagen kann eine eingeschränkte Nutzerzahl festgelegt sein, oder die Nutzung von Gästen unterschiedlicher Haushalte eingeschränkt oder verboten sein.


Eigene Getränke und Speisen können von den Gästen inkl. Geschirr aus den Ferienwohnungen mitgebracht werden. Essensreste, Geschirr und Flaschen verbleiben nach Nutzung nicht in der öffentlichen Fläche, sondern werden von den Gästen eigenverantwortlich in deren Ferienwohnung gereinigt bzw. entsorgt.


Kontaktflächen werden nach und vor jeder Benutzung durch den Nutzer gereinigt und desinfiziert.


6. Trockenraum


Der Raum ist zur Nutzung nur geöffnet, sofern dies die behördlichen Auflagen zulassen.


Der Raum soll zur gleichen Zeit nicht von Gästen unterschiedlicher Haushalte betreten werden.


Zum Trocknen aufgehängte Kleidung muss je Haushalt / Wohnung getrennt gehängt werden. Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.


Es stehen Flächendesinfektionsmittel (Sprühflaschen) und Einmaltücher bereit.


Nutzer sind verpflichtet Kontaktflächen vor und nach Nutzung zu reinigen und zu desinfizieren.


Die zur Gemeinsamen Nutzung bereit gestellten Staubsauger sind vor und nach Nutzung zu von außen (Kontaktflächen) zu reinigen und zu desinfizieren.


Zusätzlich findet eine regelmäßige Reinigung gemäß Reinigungsplan statt.


7. Fitnessraum


Der Raum ist zur Nutzung nur geöffnet, sofern dies die behördlichen Auflagen zulassen.


Abhängig von behördlichen Auflagen kann eine eingeschränkte Nutzerzahl festgelegt sein, oder die Nutzung von Gästen unterschiedlicher Haushalte eingeschränkt oder verboten sein.


Alle Fitnessgeräte werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgestellt.


Es stehen Flächendesinfektionsmittel (Sprühflaschen) und Einmaltücher bereit. Nutzer sind verpflichtet Kontaktflächen vor und nach Nutzung zu reinigen und zu desinfizieren.


8. Lüftung


Beim Atmen, Sprechen, Niesen und Husten werden Partikel unterschiedlicher Größe in den Raum abgegeben, die Viren enthalten können.


Um in Gemeinschaftsräumen eine hygienisch einwandfreie Luftqualität zu gewährleisten, ist – insbesondere während der Pandemie – eine ausreichende Zufuhr frischer Luft sicherzustellen. Dies soll in erster Linie durch frische Außenluft gewährleistet werden. Außenluft gilt auch ohne aufwendige Filterung als virenfrei.


Grundsätzlich sollte jeder Raum vor und nach jeder Benutzung 15 Minuten gelüftet werden. Die Nutzer werden angehalten vor und nach der Nutzung des Raums die die Fenster und Türen weit zu öffnen, sodass die frische Luft durch den Raum ziehen kann, denn es ist besser, die Fenster kurze Zeit vollständig zu öffnen, als über längere Zeit nur geringfügig.


Unabhängig davon wird zur Beurteilung der Luftqualität als Hilfsgröße der CO2-Gehalt in allen Räumen gemessen. Wir setzten Luftreiniger von Philips ein, die die Luft überwachen und reinigen, indem sie 99,97 % der Schadstoffe, Allergene, Viren und Bakterien die den Filter passieren entfernen.


Jedes Einzelgerät überwacht die Luftqualität eigenständig, ist bis zu einer Raumgröße von 130 m² geeignet und hat eine Clean Air Delivery Rate (CADR) von 500 m³/h (Partikel). Damit kann das 360-Grad-Luftzirkulationssystem im Max-Modus die Luft in einem 20 m² großen Raum mit einer Höhe von 2,20 m in ca. sechs Minuten reinigen.


Um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden, verzichten wir zur Innenluftreinigung auf das Versprühen von Desinfektionsmitteln, eine Ozonierung, eine Ionisierung, den Einsatz von Elektrofiltern und den Einsatz von kaltem Plasma.


9. Reinigung


Alle Ferienwohnungen werden vor der Ankunft neuer Gäste mit speziellen Reinigungsmitteln gesäubert, die auch potentielle Covid-19-Viren beseitigen. Besonderes Augenmerk wird bei der Reinigung auf Flächen im Bad, die Nachttische oder Geräte des täglichen Bedarfs wie die Fernbedienung des TV-Geräts gelegt.


Alle Gemeinschaftsflächen werden gemäß Reinigungsplan mit speziellen Reinigungsmitteln gesäubert, die auch potentielle Covid-19-Viren beseitigen.


Besonderes Augenmerk wird bei der Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türklinken, Tische, Stühle gelegt.


10. Personaleinsatz & Training


Wir arbeiten in einem festen, kleinen Team zusammen, so können wir mögliche Infektionsketten einfach rekonstruieren. Externe Dienstleistende sind auf ein Minimum beschränkt und namentlich bekannt. Alle Anwesenheitszeiten werden dokumentiert.


Wir schulen alle Mitarbeitenden und Dienstleistenden und dokumentieren dies mittels eigener Checklisten. Es finden regelmäßig Auffrischungsschulungen statt. Neue Verordnungen oder Regelungen werden ebenfalls unverzüglich geschult.


Lam, 02.04.2022


Jörg John



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